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Entlastungsbetrag

Entlastungsbetrag nach § 45 b SGB XI in Höhe von mindestens 131,- € monatlich abrechenbar.

Wir sind anerkannter und zertifizierter Dienstleister vom Land Niedersachsen für die Erbringung hauswirtschaftlicher Dienstleistungen im Rahmen des Entlastungsbetrages. Sie haben eine Pflegestufe zwischen Grad 1 und Grad 5? Dann können Sie unsere Rechnung nach § 45 b SGB XI bei Ihrer Pflegekasse ohne Probleme einreichen. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

Wir berechnen pro Stunde 34,90 € zzgl. einer Einsatzpauschale in Höhe von 5,43 € pro Termin.

Hier ein paar interessante Informationen im Vorfeld:

  • PG 1 – 5: 131 Euro/Monat
  • Nicht verbrauchte Gelder werden angespart.
  • Maximal 1.572 Euro können im Folgejahr bis zum 30.06. verbraucht werden.

Inkl. Umwandlungsanspruch von Sachleistungen sind maximal möglich:

  • PG 1: 131,00 Euro/Monat
  • PG 2: 400,60 Euro/Monat
  • PG 3: 644,20 Euro/Monat
  • PG 4: 769,80 Euro/Monat
  • PG 5: 923,00 Euro/Monat

Entlastungsbetrag nach § 45 b SGB XI

Als anerkannter Dienstleister des Landes Niedersachsen können Sie unsere Rechnungen direkt bei Ihrer Pflegekasse einreichen und erstattet bekommen. Sprechen Sie uns gerne an.

Kosten

Unser Verrechnungssatz mit Ihrer Pflegekasse beträgt € 34,90 pro Stunde. Abgedeckt sind damit der Aufwand für das ausführliche Erstgespräch, sämtliche Lohn- und Sozialkosten, die verpflichtende Schulung und das Coaching der Mitarbeiterinnen sowie die Koordination der Einsätze.

Mögliche Zeiten

Für den Unterstützungs- und Entlastungsbetrages von € 131 pro Monat können wir eine regelmäßige Grundversorgung im Umfang von 2 Stunden alle 14 Tage anbieten. Ab Pflegegrad 2 können Sie über mehr Mittel verfügen. Natürlich können Sie auch jederzeit die Stunden aus eigenen Mitteln aufstocken.

Geldtöpfe

Menschen, denen ein Pflegegrad zugesprochen wurde, können für die Hilfe im Haushalt und die Unterstützung im Alltag auf folgende drei Geldtöpfe der Pflegeversicherung zugreifen: ab Pflegegrad 1: Unterstützungs- und Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI: € 131 pro Monat), ab Pflegegrad 2: der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI: jährlich € 1 612), ab Pflegegrad 2: Kombinationsleistungen (§ 45 a SGB XI: bis zu 40% der Pflegesachleistung).

Erstgespräch

Das persönliche Erstgespräch ist ein wichtiger Bestandteil unseres Service. Dadurch lernen wir Ihre Lebenssituation und Ihre Bedürfnisse kennen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen einen Unterstützungsplan.

Haushaltshilfen für Ihre Region.

Unsere Standorte befinden sich in  Oldenburg und Osnabrück. In allen Städten und deren Umland, wie z.B. Rastede, Wardenburg, Hude oder Wiefelstede stehen Ihnen unsere Fachkräfte für Haushaltsservice zur Verfügung.

Kontakt

Himmlische Haushaltshilfen GmbH
Am Klosterkiel 35
27798 Hude / Wüsting

Ihre Ansprechpartner

Geschäftsführer
Herr Hendrik Schütt

Kauffrau für Büromanagement
Frau Corinna Dahms

Kauffrau für Büromanagement
Frau Andrea Meyer

Qualitätsmanagement
Frau Inga Schütt

Copyright 2025 Himmlische Haushaltshilfen Oldenburg, Leer und Osnabrück
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