Unser Verrechnungssatz mit Ihrer Pflegekasse beträgt € 32,90 pro Stunde. Abgedeckt sind damit der Aufwand für das ausführliche Erstgespräch, sämtliche Lohn- und Sozialkosten, die verpflichtende Schulung und das Coaching der Mitarbeiterinnen sowie die Koordination der Einsätze.
Entlastungsbetrag
Entlastungsbetrag nach § 45 b SGB XI in Höhe von mindestens 125,- € monatlich abrechenbar.
Wir sind anerkannter und zertifizierter Dienstleister vom Land Niedersachsen für die Erbringung hauswirtschaftlicher Dienstleistungen im Rahmen des Entlastungsbetrages. Sie haben eine Pflegestufe zwischen Grad 1 und Grad 5? Dann können Sie unsere Rechnung nach § 45 b SGB XI bei Ihrer Pflegekasse ohne Probleme einreichen. Sprechen Sie uns gerne darauf an.
Wir berechnen pro Stunde 32,90 € zzgl. einer Einsatzpauschale in Höhe von 5,43 € pro Termin.
Hier ein paar interessante Informationen im Vorfeld:
- PG 1 – 5: 125 Euro/Monat
- Nicht verbrauchte Gelder werden angespart.
- Maximal 1.500 Euro können im Folgejahr bis zum 30.06. verbraucht werden.
Inkl. Umwandlungsanspruch von Sachleistungen sind maximal möglich:
- PG 1: 125,00 Euro/Monat
- PG 2: 400,60 Euro/Monat
- PG 3: 644,20 Euro/Monat
- PG 4: 769,80 Euro/Monat
- PG 5: 923,00 Euro/Monat
Dienstleistungen
Ihre Vorteile
Entlastungsbetrag nach § 45 b SGB XI
Als anerkannter Dienstleister des Landes Niedersachsen können Sie unsere Rechnungen direkt bei Ihrer Pflegekasse einreichen und erstattet bekommen. Sprechen Sie uns gerne an.
Kosten
Mögliche Zeiten
Für den Unterstützungs- und Entlastungsbetrages von € 125 pro Monat können wir eine regelmäßige Grundversorgung im Umfang von 2 Stunden alle 14 Tage anbieten. Ab Pflegegrad 2 können Sie über mehr Mittel verfügen. Natürlich können Sie auch jederzeit die Stunden aus eigenen Mitteln aufstocken.
Geldtöpfe
Menschen, denen ein Pflegegrad zugesprochen wurde, können für die Hilfe im Haushalt und die Unterstützung im Alltag auf folgende drei Geldtöpfe der Pflegeversicherung zugreifen: ab Pflegegrad 1: Unterstützungs- und Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI: € 125 pro Monat), ab Pflegegrad 2: der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI: jährlich € 1 612), ab Pflegegrad 2: Kombinationsleistungen (§ 45 a SGB XI: bis zu 40% der Pflegesachleistung)
Erstgespräch
Das persönliche Erstgespräch ist ein wichtiger Bestandteil unseres Service. Dadurch lernen wir Ihre Lebenssituation und Ihre Bedürfnisse kennen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen einen Unterstützungsplan.
Haben Sie Fragen?
Kontaktieren Sie uns
Haben Sie konkrete Vorstellungen und wünschen ein Angebot oder möchten Sie sich allgemein informieren? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
0441 - 40 59 01 65
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0176 - 20 63 78 39